Homologation, Tests für Typgenehmigungen, Teiletypgenehmigung (TTG)
Viele Fahrzeugkomponenten und -systeme sind durch nationale und internationale Vorgaben reguliert und müssen vor der Zulassung eine Homologation, z.B. durch das Kraftfahrtbundesamt (KBA), durchlaufen. Für die Erstellung der erforderlichen Gutachten durch einen vom KBA zugelassenen, technischen Dienst sind in vielen Fällen mechanische Erprobungen für die Teiletypgenehmigung erforderlich. In unserem akkreditierten Test Center führen wir diese Tests in Abstimmung mit den technischen Diensten durch. Durch unsere flexibel einsetzbaren Einrichtungen können wir in den meisten Fällen Versuche auch kurzfristig vorbereiten und starten.
Prüfung von Anhängervorrichtungen und mechanischen Verbindungseinrichtungen
Statische oder Schwingfestigkeits-prüfungen nach ECE-R55 oder Prüfung mit dem CARLOS TC / CARLOS BC Lastkollektiv
Prüfung der Anhängervorrichtungen am starren Bock oder im Einbauzustand im Komplettfahrzeug
1-, 2- oder 3-axiale Lasteinleitung
Nachfahren von Kräften bis zu 100 kN
Prüfung nach weiteren Spezifikationen, z.B. SAE J684 / VESC-5 / AS 4177.1
Prüfung von mechanischen Verbindungseinrichtungen für Kombinationen landwirtschaftlicher Fahrzeuge nach ECE-R147
Prüfung von Sattelkupplungen und Zugsattelzapfen
Durchführung der Prüfung entsprechend ECE-R55 oder nach kundenspezifischen Vorgaben
Prüfung der Sattelkupplung auf einer flexibel anpassbaren Aufspannplatte
Nachfahren von Kräften bis zu Fmax vertikal: 500 kN Fmax lateral: 400 kN
Rissanalysen mit dem Farbeindringverfahren
Prüfung von Fahrwerksfedern und Fahrwerkskomponenten von PKW und Motorrädern
Durchführung der Prüfungen z.B. entsprechend VdTÜV-Merkblatt 751 oder nach kundenspezifischen Vorgaben
Einzel- oder Batchprüfungen von Bauteilen oder Vergleichsprüfungen mit den Serienteilen
In Kooperation mit einem technischen Dienst können Teiletypgenehmigungen über das KBA durchgeführt werden
Flexible Prüfeinrichtungen, auch für weitere Anwendungen, z.B. Bahn und Maschinenbau